Hier finden Sie den Standort der Kadaversammelstelle.

 

 

Betriebsreglement

 

  1. Die Benützung darf nur von Kunden aus den Gemeinden Endingen, Döttingen, Klingnau, Lengnau, Mellikon, Schneisingen, Siglistorf, Tegerfelden, Würenlingen und Zurzach erfolgen.

 

  1. Es dürfen Tierkadaver bis maximal 200 Kg-Gewicht entsorgt werden. Schwerere Tierkadaver müssen direkt über das Entsorgungsunter-nehmen abgeführt werden.

 

  1. Die Anlage steht während 24 Stunden zur Verfügung.

 

  1. Es dürfen keinerlei Abfälle (Verpackungen, Abdeckungen, etc.) entsorgt oder deponiert werden.

 

  1. Die Anlage wird elektronisch überwacht.

 

  1. Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement werden mit Bussen bis CHF 200 geahndet.

 

  1. Bei Fragen bitte an den Werkdienst Lengnau wenden.

 

  1. Bei Bedarf steht ein Chip-Lesegerät zur Verfügung.

 

Bitte halten Sie Sorge zur Anlage. Anderfalls müssten Betriebsöffnungszeiten eingeführt werden.

 

5426 Lengnau, Stand 1.1.2022

Der Gemeinderat

 

Werkdienst Lengnau

079 285 26 80 (Bauamtsleiter) oder bei Abwesenheit

078 731 08 96 (Werkdienstleiter)

Standort

Kadaversammelstelle
5426 Lengnau